Welche Themen werden bei den Fachwirten im E-Commerce geprüft?

Vorab: Es ist nicht nötig, vor dem Ablegen der Prüfung zum Fachwirt im E-Commerce einen Kurs zu belegen. Es ist keine Voraussetzung.

Es ist jedoch sinnvoll.

Zum einen spart es die Arbeit, sich selbst die Themen zusammen zu suchen, zum anderen kommt es bei der Klausur nicht nur darauf an, fachliches Wissen zu reproduzieren, sondern es in konkretem Kontext anzuwenden. Die Klausur ist keine Wissenabfrage, sondern eine Wissensanwendung. Das muss geübt werden. Die Art der Fragenformulierung ist hierbei etwas, das man unbedingt üben muss. Das geht am besten mit erfahrenen E-Commerce Dozentinnen und Dozenten.

Ähnlich wie bei den Zulassungsvoraussetzungen sind die Inhalte der Prüfung in der Prüfungsverordnung festgelegt. Diese sind jedoch so allgemein formuliert, dass man kaum echte Ansätze zum lernen findet.

Hier kann der Rahmenlehrplan weiterhelfen, der beim DIHK gekauft werden kann. Doch auch der bietet nur eine Momentaufnahme und Interpretation der Verordnung. Und auch wenn der entsprechende Ausschuss sich bei der Erstellung von Klausuraufgaben oft am Rahmenlehrplan orientiert, können weitere Themen vorkommen, so lange sie eben zur Verordnung passen.

Maßgeblich für die Inhalte der Prüfung ist die EComPrV (Prüfungsverordnung für diese Aufstiegsfortbildung)

Die Inhalte finden sich in den §§ 5 - 8.

Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“

In diesem Handlungsbereich geht es darum, verschiedene Aktivitäten im Onlinehandel zu entwickeln und dabei grundlegende, strategische Aspekte zu berücksichtigen. Angefangen bei Unternehmensleitbild, Zieldefinitionen, bis hin zur Entwicklung von Zielgruppen. Strategische Entscheidungen zu Sortimenten, Märkten, Marketing.

https://www.gesetze-im-internet.de/ecomfprv/__5.html

HB 1: Entwickeln von Strategien (§ 5 EComPrV)

Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen“

Viele Inhalte und damit auch Aufgaben drehen sich beim Fachwirt im E-Commerce um das Thema "Prozesse". Sowohl auf prozesstheoretischer Ebene, wie auch in der Umsetzung der Prozesse in Unternhemen. Der Schwerpunkt liegt hier auf Prozesse im Marketing, rund um Sortimente und die Vertriebsstrategie.

Prozesse planen beinhaltet das Formulieren von Anforderungen, die Gestaltung beinhaltet Kosten, Risiken und Maßnahmenkontrolle.

https://www.gesetze-im-internet.de/ecomfprv/__6.html

HB 2: Gestalten von Prozessen (§ 6 EComPrV)

Handlungsbereich „Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen“

Ging es zuvor um das Gestalten von Prozessen unter strategischen Gesichtspunkten, stellt dieser Handlungsbereich die logische Fortsetzung dar. Bestehende Prozesse sollen analysiert, kontrolliert und optimiert werden. So geht es hier um betriebswirtschaftliche Auswertungen und insbesondere die Optimierung der Customer Journey.

https://www.gesetze-im-internet.de/ecomfprv/__7.html

HB 3: Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen (§ 7 EComPrV)

Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit, sowie das Führen von internen und externen Partnern“

Wer den Fachwirt im E-Commerce erfolgreich absolviert hat, ist auf halbem Weg zum so genannten "Ausbilderschein" (die schriftliche Prüfung des AdA-Scheins muss nicht mehr abgelegt werden). Und hier liegt dann auch der Schwerpunkt der Aufgaben in Klausuren: Ausbildungsthemen (Planung und Durchführung) und Personalthemen eben.

Die Verordnung umfasst hier aber mehr: Führungsmethoden, Personalwahl, Kommunikation, auch mit externen Dienstleistern in Projekten und natürlich Arbeits- und Gesundheitsschutz.

https://www.gesetze-im-internet.de/ecomfprv/__8.html

HB 4: Kommunikation, Zusammenarbeit und Führung (§ 8 EComPrV)